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RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII

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restituirt den Rudolf von Wart wieder in seine freiheit, die er wegen auflehnung seines vaters gegen die könige Albrecht und Heinrich verloren hatte. Extr. Donabaums aus der »Summa cancellariae Caroli IV.« nr. 219 im archiv des Prager domkapitels. Rudolf von Wart erscheint schon 1352 oct. 17 (nr. 1516) als hofgesinde Karls IV. ‒ Es dürfte daher die urk. kaum später, wahrscheinlich aber auch nicht viel früher fallen.

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Empfohlene Zitierweise

RI VIII n. 7491, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1351-00-00_1_0_8_0_0_9419_7491
(Abgerufen am 19.04.2024).