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RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII

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verleiht dem erzbischofe Gerlach von Mainz das dem könige nach seiner krönung zustehende recht, in seinem sprengel zu den erledigten stellen und pfründen vorzuschlagen, wen er wolle. Pelzel (text) 1,166 angeblich aus Würdtwein Dioec. Mogunt. 2,26, wo sich aber nichts findet.

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Empfohlene Zitierweise

RI VIII n. 281, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1346-11-26_18_0_8_0_0_389_281
(Abgerufen am 28.03.2024).