RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII
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verspricht dem pabste, falls er zum römischen könige gewählt würde, sich bezüglich aller gegenwärtigen und künftigen streitigkeiten des reiches mit dem könige von Frankreich den anordnungen des pabstes unterwerfen zu wollen. Theiner ibid. 2,161. Ficker Urkk. 173.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI VIII n. 230, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1346-04-22_3_0_8_0_0_330_230
(Abgerufen am 29.03.2024).