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[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 9

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Ks. Ludwig (1) bestätigt und erneuert der Gemeinde aus reichen wie armen Bürgern von [Bad] Kötzting folgende, ihnen von den verstorbenen Herzögen von [Nieder]bayern verliehenen Rechte und Gesetze1: (a) da der Markt aus drei Höfen zu 36 Burglehen und 12 Sölden aufgeteilt ist (wan der Markht getheilt ist von dreyen höfen zu 36 Burglehen und in zwelf Sölden), soll nur der, der eines, mehr oder mindter innehat, sich mit zum Markt gehörenden Arbeiten wie Flößen (fludern)2, Fleischerei, Backen, Ausschank, Gastung oder weiteren Arbeiten oder Handwerken beschäftigen; ein Hof ist in 20 Teile in dem Markt geteilt, von denen nur ein Mann mit Burglehen ein Teil oder mehr besitzen darf; (b) dem Markt sind zwei Badestuben gestattet, von denen eine besetzt, eine unbesetzt ist, und an deren Besetzung die Empfänger nicht gehindert werden sollen; (c) der Holzkauf zu Kötzting oberhalb des Wehrs (wöhr) ist nur Bürgern gestattet; (d) Brauen und Ausschenken ist eine Meile um den Markt untersagt, mit Ausnahme in den beiden rechten Tavernen (ehetafern) in Raindorf und Ottenzell, die das Bier auf den Kötztinger Markt zu Bürgern und Brauern bringen sollen; (e) dem Markt sind vier Wagen zu Steuer für die Getreideeinfuhr zugestanden, die beim Verkauf auf dem Markt zollfrei sind, bei der Ausfuhr aber wie andere Leute verzollen müssen; (2) erklärt, dass weder er, seine Erben noch Amtleute sie zwingen werden, einen Heerwagen zu führen, da es ihnen seit alters gestattet ist, keinen zu führen; (3) bestätigt ihren am Mittwoch gehaltenen Wochenmarkt, auf dem bis mittags (none zeit) Ess- und Trinkbares, es sei Brot, Wein, Obst oder Salz, zum Kauf feilgehalten werden kann, danach soll es den Bürgern verkauft oder weggeführt werden; (4) sichert denjenigen, die auf ihrem Kirchtag und ihrer Kirchweih arbeiten, einen Tag zuvor und zwei danach sicheres Geleit zu wie in Cham am Georgstag3; (5) bestätigt ihnen alle bisherigen Rechte, die sie wie die Bürger in Cham hatten, so dass sie Rechtsstreitigkeiten der Kötztinger Schranne vor die Schranne in Cham bringen können; dort sollen sie die drei Dinge, die an den Tod gehen, einklagen; (6) nimmt ihnen alle Strafgewalt ab und untersagt, dass Gäste auf dem Markt einander vor Gericht laden; (7) setzt auf ihre Bitten weder Fronboten ein noch lässt ihnen solche geben; (8) befiehlt, dass Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr Bürgern miteinander oder mit Fremden auf dem Rechtsweg durch Mehrheitsbeschluss entschieden werden sollen; (9) gebietet: (a) wer einen betrunkenen Mann aus seinem Haus stößt oder vertreibt, um unfueg abzuwenden und die Hausehre zu schirmen, soll dafür ebenso wie seine Helfer straffrei sein; (b) niemand soll festgenommen werden außer mit bewaffneter Hand (niemandt khein vasst solle verstandten haben, dan mit wehrender handt)4; (c) ihr höchstes [zu vergebendes] Strafgeld soll fünf Pfund und 60 Pfennige sein; (d) wenn jemandem ein richterliches Strafgeld zu hoch ist, kann er die Vier, die den Rat bilden, anrufen, deren Entscheidung bindend ist; (10) bestätigt ihnen die Gnaden und Rechte der Bürger von Cham und (11) untersagt die Übertretung aller oder Teile ihrer Rechte.

Originaldatierung:
Geben […] zu Landtshurt am freytage an5 st. Marthins Tag 1344, r.a. 30, i.a. 176.

Überlieferung/Literatur

Transsumt7 Perg. dt. Kurfürstin Maria Annas von Bayern von 1652 Mai 10 im StadtA Bad Kötzting, Tresor des Bürgermeisters, Fach 5. – Transsumt Kurfürst Ferdinand Marias von Bayern von 1657 Mai 2 ebd., Tresor des Bürgermeisters, Fach 5. – Begl. Abschrift Anton Saemmers von 1755 Juli 22 des Transsumts Kurfürstin Maria Annas von Bayern von 1652 Mai 10 ebd., Tresor des Bürgermeisters, Fach 3B (ungezählt). – Begl. Abschrift Anton Saemmers von 1755 Juli 22 des Transsumts Kurfürst Ferdinand Marias von Bayern von 1657 Mai 2 ebd., Tresor des Bürgermeisters, Fach 3B (ungezählt). – Begl. Abschrift Abt Benedikts von Rott 18. Jh. des Transsumts Kurfürstin Maria Annas von Bayern von 1652 Mai 10 im StadtA Furth im Wald, U 12/1. – Abschrift von Kleinhaeusler von 1870 Januar 29 im StadtA Bad Kötzting, Tresor des Bürgermeisters, Fach 5 S. 14-19. Drucke: MB 1 S. 445-447 Nr. 116. – Piendl, Kötzting S. 29 (zu November 11). Reg.: Böhmer, RI S. 152 Nr. 2415. – Reg.LdB 3 S. 251 Nr. 548, 7 S. 264 Nr. 615.

Anmerkungen

  1. 1Keine Urkunden überliefert, so Piendl, Kötzting S. 27f.; nach Bosl, Aufstieg S. 13, müssen sie jedoch kurz nach 1255 erteilt worden sein.
  2. 2Zum Begriff „Fludern“ für die Holzdrift auf dem Regen Eckl, Waldnutzung S. 14.
  3. 3Üblicherweise April 23, aber in den Diözesen Regensburg, Salzburg u.a. April 24. – Zum Markt in Cham Brunner, Handelsgeschichte S. 25f.
  4. 4Vgl. Nr. 340 (§ 3).
  5. 5Die Datierung muss korrekt Freitag vor St. Martin lauten. An diesem Tag stellte Ludwig weitere Urkunden in Landshut aus; an St. Martin (November 11) urkundete er dagegen in München (Böhmer, RI S. 290 Nr. 2886; Reg.LdB 3 S. 251 Nr. 549).
  6. 6Zur Urkunde und zum Kötztinger Marktrecht Köstler, Geschichte S. 74; Piendl, Landgericht S. 59; Keyser-Stoob, Städtebuch S. 300 Nr. 4b; Bernd, Vohenstrauß S. 59; Bosl, Aufstieg S. 13; Piendl, Kötzting S. 27-31; Lassleben, Kötzting S. 368 (erwähnt); Pongratz, Kötzting S. 10 (zu November 11); Wolfsteiner, Flößerei S. 88. – Vgl. die Bestätigungsurkunden mit Erwähnung der Ludwigsurkunde Herzog Wilhelms IV. von Bayern von 1513 Oktober 3 (Transsumt Perg. dt. Kurfürst Ferdinand Marias von Bayern von 1657 Mai 2 im StadtA Bad Kötzting, Tresor des Bürgermeisters, Regal 5) und Kurfürst Maximilian Josephs von Bayern von 1756 Juli 27 (Orig. Perg. dt. ebd., Tresor des Bürgermeisters, Fach 5).
  7. 7Das Transsumt wurde angeblich anhand wiedergefundener Kopien angefertigt, da das Original bei einem Brand 1433 verloren gegangen sei (1433 erstersagter markht Khözting und dessen burgerschafft ganzes vermögen sowol an hauß unnd hof […] in prant […] geradten, ihnen auch darbey vehrsamelten markhts briefliche documenta, freyheits und confirmationsbrief zugrundt gangen).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 9 n. 383, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1344-11-05_1_0_7_9_0_383_383
(Abgerufen am 29.03.2024).