Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI VIII Karl IV. (1346-1378) - RI VIII

Sie sehen den Datensatz 200 von insgesamt 9439.

verleiht der stadt Eger eben solche freiheiten in Mähren wie daselbst seine städte namentlich Brünn geniessen, wogegen die bürger dieser mährischen städte auch in der stadt und dem gebiete von Eger die gleichen rechte haben sollen, [und verleiht zugleich den bürgern und kaufleuten von Eger freiheit von allen zöllen und mauthen in Mähren.] Pelzel 1,31. Cod. Mor. 7,281.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI VIII n. 120, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1342-01-28_1_0_8_0_0_200_120
(Abgerufen am 19.04.2024).