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[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 5

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Ks. Ludwig erlaubt der Stadt Wimpfen, nach Belieben Bürger aufzunehmen, und untersagt den Untertanen des Reiches, sie darin zu beeinträchtigen.

Überlieferung/Literatur

Orig. und Kopien bisher nicht aufgetaucht, ergibt sich aus: 7332 Sept [ember ] 2. Kaiser Ludwig ertheilt der Stadt Wimpfen die Freiheit, nach Belieben Bürger aufzunehmen, und gebiethet den Unterthanen des Reiches, genannte Stadt in dieser erlangten Freiheit nicht zu schmälern (Copia) (Register Pap. 19. Jh. im StadtA Augsburg, Repertorium 6 fol. 1v).

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 5 n. 165, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1332-09-02_1_0_7_5_0_165_165
(Abgerufen am 23.04.2024).