Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 8

Sie sehen den Datensatz 193 von insgesamt 600.

Ks. Ludwig (1) erklärt, dass ihn sein Schwager und Fürst König Johann von Böhmen mit seinen Oheimen Albrecht [II.] und Otto, Herzögen von Österreich und Steyr, nach seiner Freunde und seines Rates Rat gentzlich verricht vnd vertedigt hat, sodass zwischen ihnen, ihren Ländern und Leuten sowie ihren Helfern und Dienern vmbe alle aufloeffe, chriege vnd missehellunge [...] ein gentziv lutriv svon ist, wobei die gegnerischen Helfer und Diener nicht zur Rechenschaft gezogen werden und die Kriegsgefangenen freigelassen werden, widrigenfalls beide Vertragspartner dagegen vorgehen sollen, (2) bestätigt, dass die Herzöge von Österreich sich verpflichten, Leute und Güter des Reiches, die sie von ihrem verstorbenen Bruder Herzog Friedrich oder von anderen Königen und Kaisern nicht als Lehen oder Pfandschaften erhielten, ihm unverzüglich herauszugeben und zu überantworten, besonders [die Stadt] Gundelfingen, die sein Erbe ist, (3) verspricht, die Herzöge mit allen ihren Lehen, Österreich, Steyr, Grafschaft und Herrschaft mit Zubehör, die sie von ihren Vorfahren [im Reich] erhalten haben, zu belehnen und ihnen die Pfandschaften urkundlich zu bestätigen, die sie vor seiner Wahl von den Königen und Kaisern erhalten haben, und besonders [die Stadt] Villingen zu verleihen nach Aussage der Briefe, die sie darüber von den Grafen Götz und Johann von Fürstenberg haben1, (4) bekräftigt, dass sie auf Lebenszeit ihm und dem Reich gegen jedermann in deutschen Landen beistehen sollen mit Land und Leuten, wie auch er sie gegen jedermann verteidigen soll, beiderseits ausgenommen die Hl. Kirche, die Könige von Ungarn und Böhmen, die Herzöge von Kärnten und [Nieder]bayern, der Erzbischof von Salzburg und der Bischof von Passau, sowie von ihm besonders die Kurfürsten, und von diesen der [Erz]bischof von Trier, das [Erz]stift von Mainz, der Bischof von Würzburg, dem sie auch nicht gegen ihn behilflich sein sollen, und der Bischof von Straßburg, letzterer gemäß der gegenseitig darüber ausgestellten Briefe2, (5) bestätigt, dass Schlichtungen von Streitigkeiten zwischen ihren Dienstleuten durch die Vertragspartner oder durch deren Beauftragte vorgenommen werden sollen, (6) versichert unter Vorbehalt der Gegenseitigkeit, dass er den Helfern und Dienern der Herzöge, die rechtlich gegen ihn vorgehen wollen, ein unverzogenes reht schaffen wird, (7) verspricht, dass für sie schädliche Teidinge zwischen ihm und ihrem [verstorbenen] Bruder Herzog Friedrich ebenso ungültig sein sollen wie die für ihn schädlichen zwischen ihnen und ihrem Bruder, und (8) gelobt bi vnsern trewen, als ein cheyser tvo n soll, das Teiding, die Sühne und Richtung in allen Artikeln einzuhalten.

Originaldatierung:
geben ist ze Hagenowe dez naehsten mantages vor sant Laurentzentag 1330, r.a. 16, i.a. 33.

Überlieferung/Literatur

Orig. Perg. dt. im HHStA Wien, AUR sub dato; Kaisersiegel mit Rücksiegel (Posse, Siegel 1 Tf. 51,1 und 2) an grün-roten Seidenfäden. – Urkundensammlung 18. Jh. (Johann Christian von Bartenstein) ebd., Hs. W 27/2 fol. 364r-367v Nr. 60. – Regest dt. im TLA Innsbruck, Rep. 5 S. 8 (überarbeitetes und erweitertes Urkundenrepertorium von Rösch-Kribel-Fink von 1540/1600 des von Wilhelm Putsch 1520 angelegten Schatzarchivrepertoriums (ebd., Rep. 368- 373)).

Lichnowsky, Habsburg S. 405 Nr. 821. – Moser, Kanzleipersonal S. 49 (Schreiber K 7 = H 51 Bansa, Studien).

Anmerkungen

  1. 11326 November 30 (Riezler, UB Fürstenberg 2 S. 97 Nr. 147; Gross, Reg. Habsburg S. 216 Nr. 1754).
  2. 21329 August 8 (MGH Const. 6/1 S. 540 Nr. 643 (aus A); Gross, Reg. Habsburg S. 241 Nr. 1969).
  3. 3Vgl. auch die bis auf die notwendigen Änderungen gleichlautende Ausfertigung der Herzöge von Österreich für Ludwig (Orig. Perg. dt. im BayHStA München, Kurbayern Urk. 11154 (AS: KLS 417). MGH Const. 6/1 S. 701 Nr. 834 (aus A); Böhmer, RI S. 253, Reichssachen Nr. 181. – Vogt-Otto, Reg. Mainz 2/1 S. 47 Nr. 3101. – Moser, Kanzleipersonal S. 10 (Schreiber K 1 = H 23, Bansa, Studien). – Wiessner, Monumenta 9 S. 105 Nr. 361). Diese Urkunde hatte zur Vorlage den weit umfangreicheren Vertrag der Herzöge mit Ludwig von vor 1330 April 23 (Eintrag dt. im jüngeren Reichsregister (R) im BayHStA München, Kurbayern Äußeres Archiv 1158 (AS: KLS Nachtrag 1) pag. 9 Nr. 24. MGH Const. 6/1 S. 628 Nr.739 (aus R). – Bansa, Register 2 S. 321 Nr. 504 (aus R); zur Sache Bansa a.a.O. Vorbem.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 8 n. 193, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1330-08-06_1_0_7_8_0_193_193
(Abgerufen am 19.04.2024).