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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Kg. Karl von Ungarn verbietet den Kaufleuten seines Königreiches, da die Hzge. Albrecht, Otto und Heinrich ihnen ungeachtet seiner Bitte den freien Durchzug durch Österreich nach Böhmen und Polen nicht gestattet haben, weiterhin nach Österreich zu ziehen, sowohl auf dem Wege über die Burg Kabold wie anderwärts, außer wenn sie ihre Waren in Ödenburg zum Verkaufe gebracht haben. Wer mit seinen Waren über Ödenburg nach Österreich zu ziehen versucht, soll derselben verlustig werden. Er befiehlt dem Grafen von Ödenburg und der Stadt Ödenburg, Übertreter dieser Verordnung an Leib und Gut zu bestrafen, sowie die Österreicher an der Nutzung ihrer in Ungarn gelegenen Güter zu verhindern und den Arbeitern nicht zu gestatten, in den Weingärten und auf den Äckern der Österreicher auf ungarischem Boden zu arbeiten. Dat. in Posonio 2. feria proxima post festum b. Nicolai conf. a. d. 1324. — Abschr. saec. XVII Ödenburg Stadt-A. Házi Sopron Szabad királyi város Története 1 (1921), 41.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 1478a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1324-12-10_1_0_7_0_0_2072_1478a
(Abgerufen am 19.03.2024).