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[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 3

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Kg. Ludwig (1) gewährt angesichts der Treue und vergangenen und künftigen Dienste seinen Bürgern zu Ingolstadt einen freien Markt, den sie jährlich in der Stadt 14 Tage nach Pfingsten beginnen und 3 Wochen halten sollen, (2) gibt allen zum Markt Fahrenden oder von dort Kommenden Schirm und Geleit des Reiches, ausgenommen diejenigen, die Recht und Friede der Stadt verwirkt haben, (3) setzt fest, daß Übeltäter gegen die Marktbesucher Wiedergutmachung zu leisten und 200 Mark lötiges Silber Strafe zu zahlen haben, halb an die Reichskammer, halb an die Bürger und Stadt Ingolstadt sowie den Geschädigten, und (4) gebietet, die Satzungen der Bürger zu Ingolstadt über Schutz, Frieden und Förderung des Marktes einzuhalten.

Originaldatierung:
Gebn. [...] zu Nue rinberg an sand Peter vnd sand Pauls tag 1323, r.a. 91.

Überlieferung/Literatur

Abschrift dt. im Kopialbuch aus dem Kloster Frauenzell Pap. von 1398 in der StB München, Cgm 2156 fol. 9v—10r2. Reg. Schneider, Handschriften S. 332.

Anmerkungen

  1. 1Zur Urkunde Ostermair, Beiträge S. 8. — Vgl. Nr. 149.
  2. 2Das Ingolstädter Privilegienbuch ist spätestens im 17. Jh. in den Besitz des Klosters Frauenzell gelangt.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 3 n. 150, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1323-06-29_3_0_7_3_0_150_150
(Abgerufen am 29.03.2024).