Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

[RI VII] Ludwig der Bayer (1314-1347) - [RI VII] H. 3

Sie sehen den Datensatz 106 von insgesamt 647.

Kg. Ludwig befreit als Entschädigung für die Lasten, die Äbtissin und Konvent des Zisterzienserinnenklosters Seligenporten, Diözese Eichstätt, durch seine und seines Gefolges häufige Beherbergung und durch den Aufenthalt seiner Vögte und Amtleute entstanden sind und die sie verarmen lassen, alle jetzt und künftig auf ihren Gütern sitzenden oder auf ihren Besitzungen wohnenden Leute, die ihm und dem Reich gehören oder vogteilich oder nach sonstigem Recht unterstehen, für die Dauer ihres Aufenthaltes von allen Diensten, Steuern, Abgaben und Leistungen im Sterbfall, quae vulgariter hauptrecht nuncupantur, gegenüber ihm, den Vögten, Richtern und Amtleuten und untersagt allen seinen Vögten, Amtleuten, Richtern und Dienern, die Empfänger darin zu beeinträchtigen.

Originaldatierung:
Datum in Nuremberg sexto idus Ianuarii 1321, r.a. 71.

Überlieferung/Literatur

Beglaubigte Abschrift aus dem Stift Polling Pap. lat. von 1563 Februar 27 in der StB München, Clm 1385 fol. 171r—v2.

Anmerkungen

  1. 1Vgl. Nr. 275 und die Bestätigung durch Kaiser Karl V. von 1550 März 18 (Abschrift aus dem Stift Polling Pap. von 1563 Februar 27 in der StB München, Clm 1385 fol. 177r—180v). — Die Urkunde von Heinrich und Konrad von Ehrenfels von 1325 Juli 29, in der sie dem Kloster einzuhalten versprechen, das ir brief saget [...], den sie von vnserm herrn künig Ludwig haben, vnd besunderlich, das wir von irenn leuten noch kainen iren hindersessen kain füter [...] nicht fordern schüllen (Buchner, Seligenporten S. 59 Nr. 135) dürfte sich auf diese Ludwigsurkunde beziehen.
  2. 2Teil einer Sammelhandschrift der Pollinger Bibliothek.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

[RI VII] H. 3 n. 106, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1321-01-08_2_0_7_3_0_106_106
(Abgerufen am 25.04.2024).