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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Kg. Friedrich beurkundet, daß sich Konrad von Weinsberg der Alte mit ihm vollkommen ausgesöhnt und gelobt hat, ihm, solange der Krieg mit Ludwig von Bayern wegen des Reiches währt, in Schwaben, Franken, Elsaß und gegen Bayern mit seiner Macht zu dienen, wofür er Konrad Kost und 2000 Mark Silber Konstanzer Gewichts oder für jede Mark 64 große böhmische Pfennige und zwar je 1000 Mark zur nächsten Fastnacht (1321 März 4) und zu den nächsten Weihnachten geben soll, deren Auszahlung ohne irgend welchen Schaden für Konrad auf der Burg zu Scheuerberg (Schuerberg) oder zu Neckarsulm (Sue lme) oder einer anderen von ihm namhaft zu machenden Feste zu erfolgen hat, wenn er nicht freiwillig Boten um die Summe sendet. Friedrich verschreibt ihm ferner mit Zustimmung aller seiner Brüder 1000 Pfund guter Heller für die vor diesem Kriege geleisteten Dienste und den Schaden, den er selbst, Hzg. Leopold und andere seiner Brüder während des letzten Krieges Konrad an Leuten und Gütern zugefügt haben, welche Summe innerhalb Jahresfrist ausbezahlt werden soll, widrigenfalls Friedrich ihm und seinen Erben eine ihm und dem Herzogtum Österreich gehörige, in Konrads nächster Nähe in Schwaben oder Elsaß gelegene Burg mit 30 Mark Silber Herrengelds zu freiem Nutzgenuß bis zur Auszahlung der Summe verpfänden sollen, verspricht Konrad besonders zu entlohnen, wenn er dessen Dienste außer Landes gegen Meissen, Thüringen oder über die Berge gegen Welschland bedürfte und alle Festen, Güter und Leute Konrads zu schirmen. Sollte Friedrich sterben oder der Krieg mit Ludwig ein Ende finden, bevor Konrad die ganzen vorgenannten Summen erhalten hat, soll ihm dies keinen Schaden bringen und Friedrichs Brüder Leopold, Albrecht, Heinrich und Otto und alle seine Erben sind verpflichtet, Konrad oder, wenn er nicht mehr lebt, seinen Kindern und Erben die Schuld auszurichten. Konrad und seine Erben sollen diesen Brief solange innehaben, bis sie des Hauptguts und Schadens gewährt sind und so lange sie ihn besitzen, ist Friedrich der Schuld nicht ledig, außer wenn er durch ehrbare Leute und ehrbare Kundschaft mit Recht die Zahlung derselben beweist. Friedrich und seine Brüder geloben, alle Abmachungen einzuhalten und Konrad jeden durch Nichterfüllung derselben erwachsenden Schaden zu ersetzen und ermächtigen ihn, sie und ihre Erben an allen ihren Gütern zu pfänden oder anzugreifen, ohne daß ihm daraus irgend ein Nachteil erwachsen darf, bis seine Forderungen befriedigt sind. Es siegeln Kg. Friedrich, Hzg. Leopold und Hzg. Heinrich, unter deren Siegeln sich auch Albrecht und Otto verbinden, die ebenso wie die beiden älteren Brüder ihre ausdrückliche Zustimmung erklären. D. b. w. g. zu Grue nyngen an dem nehsten samystag vor Symonis et Jude der zwelffbotten 1320, unsers konyg Frideriches dez vorgenannten in dem 6. j. u. richs. — Transsumpt d. Burggfen. Friedr. v. Nürnbg. v. 1387 Nov. 2 Wien Staats-A. Schwalm MG. Const. 5, 478. Auszg.: Ludewig Reliqu. 12, 573. Reg.: Lichn.-Birk 3, 379 n. 549 u. 524 n. 557b. Böhmer 1314—47 F. d. S. n. 168.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 1005, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1320-10-25_2_0_7_0_0_1008_1005
(Abgerufen am 29.03.2024).