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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Hzg. Leopold verpflichtet sich gegenüber der Stadt Colmar, falls ihm oder ihr das Dorf Deinheim mit Recht abgewonnen würde, so daß er sie des Dorfes nicht zu gewähren vermöchte, ihr einen Monat nach ihrer Mahnung 100 Mark Silber Colmarer Gewichts zu zahlen und den dadurch erlittenen Schaden zu ersetzen, widrigenfalls sie seine Untertanen und Güter mit und ohne Gericht angreifen und pfänden kann. D. w. g. ze Colmar 1319 an dem mentage vor der ufvart unsers Herren. — Or. Colmar Stadt-A. mit abhangendem Siegel Leop. (Sava f. 19). Notizenblatt I (1851), 59. Reg.: Böhmer 1246—1313 Add. II, 516.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 821, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1319-05-14_3_0_7_0_0_824_821
(Abgerufen am 25.04.2024).