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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Kg. Friedrich erklärt, daß der in seinem Besitze befindliche Gegenbrief des Domkapitels und der Stadt Passau über die Bargen Neuburg und Wernstein in Hinkunft keine Geltung mehr haben soll, ihnen daraus ihm und seinen Brüdern gegenüber kein Schaden erwachsen soll und verpflichtet sich im eigenen, sowie im Namen seiner Brüder zur Anerkennung der darüber von Graf Albrecht von Hals und Eberhard von Walsee dem Kapitel und der Stadt gemachten Versprechungen. D. i. geg. ze Ens des eritages vor s. Gregorientag 1319, i. d. 5. j. u. reichs. — Or. München R. A. (Kaiser Sel. Nachtr. n. 186½—3) mit Siegel Frs. (Sava f. 9) an Pg. Str. — Die hier erwähnte Gegenurkunde bezieht sich offenbar auf die Urk. Friedrichs v. 1316 Apr. 5, sie ist nicht mehr erhalten, ebenso ist auch eine Urk. über die von A. v. Hals und Eb. v. Walsee gemachten Versprechungen nicht nachweisbar. Über Neuburg und Wernstein vgl. auch noch n. 720 u. 742.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 796, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1319-03-06_1_0_7_0_0_799_796
(Abgerufen am 19.04.2024).