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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Kg. Friedrich nimmt die Bürger der Stadt Regensburg in seinen Schutz, verspricht, daß ihnen, wenn sie in seinen Landen um Geldschuld klagen, Recht werden soll, daß jeder von ihnen, der etwas in die Münze leiht, sein Gut ohne Schaden an dem Tage, für den man es ihm versprochen hat, wiedererhalten soll, wozu auch die jeweiligen Amtleute angewiesen werden sollen, und verordnet, daß kein Regensburger Bürger für einen anderen belangt oder gepfändet werden soll, außer in dem Falle, wenn einer seiner Untertanen in Regensburg gegen einen Selbstschuldner (der keine Bürgen hat) rechtlos gelassen wird. D. i. g. ze Wienne des vreitages nach der vaschang 1318, u. reiches i. 4. jar. — Or. München R.-A. (Kaisersel. Nachtr. n. 186½ a) mit Siegel Frs. (Sava fig. 9) an Pg. Str. Mon. Boica 53, 194. Reg.: Gemeiner Regensbg. Chronik 1, 502. Böhmer 1314—47 F. d. S. n. 108. Lichn.-Birk 3, 369 n. 446. Reg. Boica 5, 378.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 676, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1318-03-10_2_0_7_0_0_677_676
(Abgerufen am 19.04.2024).