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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Erzbisch. Heinrich von Köln bevollmächtigt seinen Bruder Eberhard von Virneburg, Generalkomthur des Deutschen Ordens (ordinis hospitalis b. Marie Jerusolymitane) in Westfalen, bis zum nächsten Palmsonntag (16. April) mit Hzg. Leopold und den übrigen Bürgen, die sich bei ihm für die Schuld Kg. Friedrichs verbürgten, über deren Bezahlung zu verhandeln, sie an ihre Verpflichtung zu mahnen, die schuldige Summe ganz oder teilweise in Empfang zu nehmen, darüber zu quittieren und ihnen für die Zahlung des Rests eine Frist zu setzen, wie es ihm die Sachlage zu erfordern erscheint, doch soll durch Nichterfüllung der früher getroffenen oder noch zu treffenden Vereinbarungen den Verpflichtungen im Hauptschuldbriefe Friedrichs in keiner Weise präjudiciert werden. Dat. Gudensberg ipsa die Cynerum a. d. 1318. — Or. Wien Staats-A. Siegel ab. Schwalm MG. Const. 5, 394. Reg.: Lichn.-Birk 3, 368 n. 445. Kisky Reg. d. Erzbisch. v. Köln 4, n. 1026. — Über die Zahlungsversprechungen an den Erzbischof vgl die Urk. v. 1314 Mai 9 u. Sept. 24 der Abt. II.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 673, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1318-03-08_1_0_7_0_0_674_673
(Abgerufen am 19.04.2024).