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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Kg. Friedrich nimmt die Stadt (Mark -) Gröningen und deren Bürger und Inwohner jeglichen Standes mit allen Gütern und Rechten zur Entschädigung für die wegen ihrer Treue zum Reich erlittenen Schäden in seinen und des Reiches Schutz, verspricht für sich und seine Nachfolger, sie niemals unter irgend einem Titel zu veräußern oder dem Reiche zu entfremden, sie nach ihrer völligen Einlösung vom Grafen Eberhard von Württemberg mit Reutlingen, Gmünd und anderen einer Vogtei zu unterstellen, ihre bisherige Steuerlast nicht zu erhöhen, überläßt ihr zur Ausbesserung ihrer Mauern und Befestigungen das Ungeld unter Vorbehalt des Zolls und der Einkünfte an Wein und Getreide für das Reich und bestätigt den Bürgern das althergebrachte »ir holtz market« genannte Recht sowie alle von Kaisern und Königen empfangenen Freiheiten, Gnaden und Rechte. Dat. in Schaffusa 10. kal. dec. a. d. 1316, regni a. 2. — Or. Stuttgart Staats-A. mit Siegel Frs. (Sava f. 9) an grün-gelben Seidenfäden. Böhmer-Ficker Acta 471. Schwalm MG. Const. 5, 321. Reg.: Böhmer F. d. S. n. 95. Württemberg. Reg. 1, n. 615.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 530, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1316-11-22_1_0_7_0_0_530_530
(Abgerufen am 28.03.2024).