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[Regesta Habsburgica 3] Friedrich der Schöne (1314-1330)

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Kg. Friedrich verpfändet mit Zustimmung seiner Brüder Leopold, Albrecht, Heinrich und Otto die Burgen Neuburg (Neunbůrch) a. Inn und Wernstein gegenüber Neuburg oberhalb Passau dem Domkapitel und der Stadt Passau um 3000 Mark Silber Wiener Gewichts, eine Mark zu 72 großen Prager Pfennigen oder zwei Mark gleich 3 Mark alter Wiener Pfennige gerechnet, nach deren völliger Rückzahlung die Pfandnehmer die Burgen unverzüglich zurückzustellen schwören. Kapitel und Stadt sollen alljährlich als Abzahlung vom König 500 Mark Silber oder allenfalls mehr aus der Maut zu Linz erhalten, die ihnen in Passau auszuzahlen sind und über die sie quittieren sollen. Solange sie die Burgen innehaben, sollen sie alljährlich 250 Pfund Passauer Pfennige zur Erhaltung derselben verbauen und jeder von ihnen eingesetzte Burggraf soll schwören, den Herzogen von Österreich die Burgen nach Rückzahlung der Pfandsumme ohne Widerrede auszuliefern. Werden die Pfandinhaber im Besitze der Burgen angegriffen, sollen sie die Herzoge auf Aufforderung darin schützen, und zwar auf eigene Kosten, doch müssen Kapitel und Stadt am Kriege teilnehmen, der ohne ihre Zustimmung nicht beendigt werden soll. Wenn eine der Burgen oder beide verloren gehen und die Pfandinhaber können sie nicht halten und die Herzoge ihnen auf ihre Aufforderung keine Hilfe leisten, soll der Kampf mit der ganzen Macht des Bistums Passau und der Herzoge bis zur Rückeroberung der Burgen geführt werden. Gehen die Burgen infolge Fahrlässigkeit verloren, sind Kapitel und Stadt zur Rückgewinnung verpflichtet, wobei ihnen die Herzoge beistehen sollen. Während der Dauer der Verpfändung können die Pfandinhaber die Maut nach ihrem Belieben in Passau oder Neuburg einheben. Kapitel und Stadt geloben, den künftigen Bischof von Passau zum Beitritt zu diesem Vertrag zu veranlassen oder ihn im Weigerungsfalle zur Anerkennung dessen, wozu sie sich verpflichtet haben, zu nötigen. D. geg. i. ze Wienne des montages nach Palmtag 1316 i. d. andern j. u. riches. — Or. München R.-A. (Kaiserselekt. Nachtr. 184 1/2) mit Siegel Frs. (Sava f. 9) an Pg. Str. Reg.: Reg. Boica 6, 396. Böhmer 1314—47 F. d. S. n. 64. — Vgl. dazu n. 720, 742 u. 796, aus welch' letzterer hervorgeht, daß auch ein Gegenbrief des Kapitels und der Stadt ausgestellt wurde, der heute nicht mehr vorhanden ist. Die Bemerkungen bei Erhard, Gesch. v. Passau 1, 118 sind dahin zu berichtigen, daß die Urk. Friedrichs v. 1314 Sept. 22 mit der Verpfändung der beiden Burgen nichts zu tun hat.

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Empfohlene Zitierweise

[Regesta Habsburgica 3] n. 416, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1316-04-05_1_0_7_0_0_416_416
(Abgerufen am 28.03.2024).