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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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gründet auf dringenden wunsch seiner gemahlin Imagina, seines bruders magister Diether vom predigerorden (sacre scripture doctoris, quem favore condigne dilectionis non immerito prosequimur), seiner tochter Adelheid und seiner schwester Richardis ein (nonnen)kloster in der grafschaft Nassau bei seiner stadt Wiesbaden auf einem zu dem hofe der hl. Adelheid in Biebrich gehörigen grundstücke in dem früher Bruderode geheißenen, jetzt aber von ihm in Clarenthal umbenannten tale, indem er daselbst Adelheid und Richardis gleichsam als zwei kostbare lebendige grundsteine einsetzt; stiftet (donatione perfecta et irrevocabili inter vivos) das genannte grundstück mit dessen einkünften für die errichtung der kirche, des chores, der klostergebäude sowie für den bedarf der nonnen und ihres gesindes und begabt das kloster zum unterhalt der nonnen außerdem noch mit einem einst im besitze des benediktinerklosters Selz der straßburger diözese gewesenen hofe zu Biebrich sowie mit einem ehemaligen hofe des zisterzienserstiftes Eberbach in Armenruh, wobei er erklärt, diese höfe samt deren in Mosbach und anderwärts gelegenem zubehör zu dem angegebenen zwecke von jenen beiden klöstern um 2000 mark kölner pfennige, den pfennig zu drei hellern gerechnet, gekauft zu haben (vgl. RI. VI 2 n. 775), widmet schließlich seine der mainzer diözese angehörige stiftung gott und der hl. jungfrau Maria und weist das kloster dem orden der hl. Klara als eigentum zu, auf daß diese schenkung ihm (dem könige), dem reiche sowie seinen eltern und kindern zum heile werde. [Dat. Spire, VIII id. ian., ind. 11, 1298, r. 6].

Überlieferung/Literatur

4 Orr. im staatsarch. Wiesbaden: A 1 (geschr. von clarenthaler hd. in prunkvoller form [invokation in zierschrift]; siegel an gelben, roten u. grün. seidenf.); A 2 (geschr. von derselben hd. wie A 1, weniger prunkvoll [invok. in zierschr.]; siegel an gelben, roten u. grün. seidenf.); A 3 (geschr. von anderer clarenth. hd., derselben wie RI. VI 2 n. 946, in schmuckloser form; siegel an seidenfäd.); A 4 (geschr. von einer dritten empfängerhd. in gewöhnlicher form; siegel an seidenfäd.). Kop. nach A 2 im clarenth. kop.-b. s. XV ebd. (B). – Wagner Schediasma 153. Roth, Correspondenzbl. d. Gesamtv. d. deutschen Gesch.- u. Altertumsv. 30, 78 n. 2 (aus B). Faksimile von A 1: Kaiserurk. in Abbild. lief. VIII taf. 7. Herzberg-Fränkel, ebd. text 269 anm. 1 (zit., aus A 2). Lüdicke n. 1114 (zit., aus A 1–4).

Kommentar

Diese stiftung des königs, deren formular an privaturkunden anklingt (Herzberg-Fränkel, KUiA text 269), hatte am 24. januar ein besitzeinweisungsmandat (RI. VI 2 n. 946) im gefolge und wurde am 27. januar von der königin bestätigt. Einen bericht über die gründung des nassauischen hausklosters Clarenthal gibt 1314 der minorit Werner von Saulheim. Danach war der bau schon am 2. februar 1296 von Adolf und Imagina begonnen worden, die grundsteinlegung schon am 29. september 1296 durch Ludwig von Sonnenberg (vgl. n. 946) erfolgt. Zu der einweihung kam es aber sogar erst geraume zeit nach dem stiftungsbrief, etwa um 1304. Vgl. Otto, Ann. d. Ver. f. Nass. Altertkde. u. Gesch. 30, 37. Adelheid und Richardis hatten bisher dem klarenkloster in Mainz, der begräbnisstätte der mutter Adolfs (vgl. RI. VI 2 n. 375), angehört. In Clarenthal wurde jetzt Richardis äbtissin; s. Otto, Ann. 29, 176. Über die schicksale des klosters, das 1560 aufgehoben wurde, vgl. außer Schliephake 4, 37–58 im allgemeinen Otto Clarenthaler Studien (Ann. f. Nass. Alt. u. G. 29, 173–202; 30, 37/8). Das gedächtnis der stifterfamilie ist in einem nekrolog festgehalten; s. Otto Necrologium d. Kl. Clarenthal (Veröffentlichungen d. hist. Komm. f. Nassau 3).

 

Verbesserungen und Zusätze:

z. 21/25. Alle vier ausfertigungen sind in einundderselben weise besiegelt. — z. 25/26 lies Nassauisch. kopiar n. 9 (saec. XVII in.) fol. 20 ebd. (B) statt Kop. nach A2 im clarenth. kop.-b. s. XV etc.; es handelt sich um ein kopialb. des idsteiner archivars Andrä. — z. 44 ergänze Nur in A2 heißt Diether „magister", nur in A 1 „sacre scripture doctor", und nur in diesen beiden feierlichen ausfertigungen wird Diether überhaupt erwähnt; A3 und A4 haben die irrige Jahreszahl 1297; sonstige unterschiede im Wortlaut der vier ausfertigungen sind nur geringfügig.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 942, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1298-01-06_1_0_6_2_0_954_942
(Abgerufen am 25.04.2024).