Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

Sie sehen den Datensatz 515 von insgesamt 1075.

erneuert und bestätigt auf bitte des domkapitels von Halberstadt die hier eingerückte urk. kaiser Ottos II. von 974 apr. 1 (DO. II. 70: erlaubnis an den bischof zur errichtung einer münzstätte in Seligenstadt, und überlassung des erträgnisses derselben an die halberstädter kirche). [Dat. in M., V id. ian., ind. 8, 1295, r. 3].

Überlieferung/Literatur

Or. (geschr. von derselben hd. wie n. 503; siegel an r.-gr. seidenf. abg.) im staatsarch. Magdeburg (A). – Ludewig Rel. 7, 459. Schmidt UB. 2, 560 n. 16194 (zit., aus A). Lüdicke n. 1083 (zit., aus A).

Kommentar

Der schreiber hat sowohl das schlichte monogramm der eingerückten urk. als auch ein offenbar von Willigis B herrührendes rekognitionszeichen dieses jetzt verlorenen or. nachgezeichnet.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 506, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1295-01-09_8_0_6_2_0_514_506
(Abgerufen am 20.04.2024).