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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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an die ratmannen und alle bürger von Goslar: läßt an sie die weisung ergehen, daß alle diejenigen, die von altersher verpflichtet gewesen seien, ihm und dem reiche oder dem reichsvogte den gemeinhin „sleygschatz” (schlagschatz) genannten zins von den „slaggenhutten” zu leisten, diese abgabe auch in hinkunft zu entrichten hätten und daß säumige die bezahlung ihrer rückstände vollständig nachholen müßten; er übertrage die durchführung dieser angelegenheit (hanc causam et cetera negocia ad defensionem et protectionem cause huiusmodi spectancia) seinem dortigen stadtvogte (advocato civium nostrorum in Goslaria) und wolle, daß sein in dieser gegend jeweils bestellter landrichter diesem vogte bei der eintreibung des zinses (in causa repetendi et exigendi censum huiusmodi) auf verlangen zum rechte verhelfe. [Dat. in Northusen, V id. ian., ind. 8, 1295, r. 3].

Verbesserungen und Zusätze:

z. 2. ergänze K7 ist übrigens am 9. Januar als Schreiber von 13 Urkunden nachweisbar und braucht weder n. 501 noch n. 495 schon an diesem tage mundiert zu haben.

Überlieferung/Literatur

Or. (geschr. von K 7; siegel an perg.-str.) im stadtarch. Goslar [stadt Goslar 65] (A). – Winkelmann Acta ined. 2, 164 n. 226 (aus A). Bode UB. d. Stadt Goslar 2, 480 n. 480 (aus A).

Kommentar

Im ersten teile mutatis mutandis wörtlich gleichlautend mit der urk. k. Rudolfs von 1290 aug. 4, RI. VI 1 n. 2359. Schon jan. 8 ist nicht mehr Nordhausen, sondern Mühlhausen ausstellungsort (s. RI. VI 2 n. 494). Die ortsangabe „in Northusen” wird also in der weise zu erklären sein, daß der schreiber K 7, als er in Nordhausen ein privileg für das domstift von Goslar schrieb (oben, n. 490), auch schon das mandat an die stadt Goslar wenigstens im entwurfe vorbereitete, das tagesdatum aber erst in Mühlhausen hinzufügte; vgl. die ähnlichen fälle: RI. VI 2 n. 136, 161 und 526.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 495, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1295-01-09_1_0_6_2_0_503_495
(Abgerufen am 23.04.2024).