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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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an alle geistlichen und weltlichen reichsgetreuen der erzbistümer, bistümer, markgrafschaften, grafschaften, städte, burgen und dörfer der Lombardei: verkündet ihnen, daß er, nach glücklichen erfolgen in Deutschland, seine obsorge auf ihr von kriegswirren heimgesuchtes land auszudehnen gedenke und zu diesem zwecke nach dem rate seiner fürsten und großen (quos altitudine pollentes sapientie nostro dyademati patres habemus conscriptos) seine geheimen räte (consiliarios et secretarios nostros) den magister Landolf propst der wormser und der weilburger kirche, den edlen Robin von Kobern sowie den notar magister Wilhelm von Schafhausen als seine boten und legaten in die Lombardei (quam alumpnam reputamus imperii) entsende und dieselben ermächtige, an seiner statt allenthalben den treueid und den landfriedensschwur entgegenzunehmen sowie die im interesse des reiches und zur herstellung von ruhe und eintracht erforderlichen maßregeln zu treffen; gebietet daher allen, diesen boten, die über seinen willen hinreichend unterrichtet seien, in dem, was sie in seinem namen mündlich vorbrächten, glauben zu schenken und ihnen eine würdige aufnahme zu bereiten. [Dat. U., XII kal. apr., ind. 7, 1294, r. 2].

Überlieferung/Literatur

Transs. (von 1294 mai 9) im staatsarch. Mantua (B). – Ficker Forsch. z. Reichs- u. Rechtsg. Italiens 4, 504 n. 497 (fehlerh., aus B). MG. C. 3, 486 n. 505 (aus B).

Kommentar

Im diktat kehrt der gedanke, daß günstige gestaltung der lage in Deutschland es dem könig ermögliche, sein augenmerk auf Italien zu richten, in der urk. von 1294 sept. 10 (RI. VI 2 n. 442) wieder; vgl. dazu Studien (XXIII) 187 anm. 40. Über die vorgeschichte dieser sendung – zu ihrer form vgl. meine ausführungen: Kronrat u. Reichsherrschaft im 13. u. 14. Jh. 178/9, § 69 – haben wir nur geringe sichere anhaltspunkte. Landulf wird in einer urk. k. Rudolfs von 1289 juni 3 für kanoniker der mailänder diözese (RI. VI 1 n. 2229) mag. Landulf von Mailand prepositus „Vertamiensis” (Wormatiensis?) physicus und kaplan dieses königs genannt und ist dann 1293 okt. 21 als bote k. Adolfs in Mailand nachweisbar, wo er (nach mitteilung Fickers) als zeuge bei einer transsumierung der privilegien des geschlechtes der Bargone erscheint. Er also war wohl auch die seele dieser gesandtschaft, die in die Lombardei ging (vgl. dazu RI. VI 2 n. 389), wie er denn auch mit den beiden anderen bevollmächtigten mai 9, an demselben tage also, von dem das transsumt der urk. Adolfs datiert ist, die urk. Konrads IV. für dieses geschlecht (RI. V n. 4564) bestätigte (or. im staatsarch. Mantua, nach mitteilung Fickers). Landulf war lange k. Rudolfs leibarzt gewesen (vgl. Redlich Rudolf v. Habsbg. 730 anm. 3), aber nach Rudolfs tod in gleicher eigenschaft in die dienste Adolfs getreten, dessen besondere gunst er nun genoß und der ihn 1295 apr. 25 (s. RI. VI 2 n. 596) auch zu einer gesandtschaft an den papst verwendete. Unter Adolf wurde er dann 1295 bischof von Brixen.

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 388, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1294-03-21_1_0_6_2_0_394_388
(Abgerufen am 29.03.2024).