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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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Eberhard graf von Württemberg erklärt, daß sein streit mit dem kloster Salem um einige zu Nürtingen gelegene güter dieses stifts und um die gerichtsbarkeit über die auf denselben ansässigen klosterleute (die von dem grafen für einen von ihm eingesetzten schultheißen in anspruch genommen wurde) einem schiedsgericht zur entscheidung übertragen worden sei, verzichtet auf jeden ihm aus einem besitzrechte, das ihm und dem kloster an den genannten gütern gemeinsam zukomme, erwachsenden anspruch, willigt in alsbaldige teilung solchen gemeinsamen besitzes und verspricht, die in dieser angelegenheit von könig R(udolf) und könig Adolf erhaltenen privilegien herauszugeben um das kloster weiterhin nicht mehr zu schädigen. Zeugen: Burkhard graf von Hohenberg, die ritter Walther von Urbach und Echard von Heubach und andere genannte. [(D.) in Ulma, 1294, dominica reminiscere].

Überlieferung/Literatur

Or. im staatsarch. Stuttgart. Weech CD. Salemitanus 2, 447 n. 869. Wirtemberg. UB. 10, 223 n. 4499.

Kommentar

Von dem inhalt der erwähnten privilegien ist sonst nichts bekannt, diese selbst dürften wohl bei der herausgabe vernichtet worden sein.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 381, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1294-03-14_2_0_6_2_0_387_381
(Abgerufen am 24.04.2024).