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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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Eberhard graf von Katzenelnbogen erklärt, daß seine stadt Braubach und die dort wohnhaften bürger durch den könig Adolf gefreit worden seien und daß er im hinblick darauf für sich und seine erben versprechen wolle, daselbst niemanden von denjenigen eigenleuten zum bürger aufzunehmen, die den kindern des königs und deren erben auf grund eines von der herrschaft Nassau hergeleiteten anspruchs zukämen. [1294, II id. marcii].

Überlieferung/Literatur

Kop. s. XV. im staatsarch. Wiesbaden. Sauer CD. Nassoicus 1b, 690 n. 1167.

Kommentar

Vgl. die urkk. Adolfs von febr. 10, RI. VI 2 n. 367/8. Eberhard von Katzenelnbogen scheint wenige tage später beim könig in Ulm gewesen zu sein (vgl. RI. VI 2 n. 385 § 4). Er ist zwei monate danach, mai 22 (vgl. RI. VI 2 n. 405), wie ähnlich schon 1292 dez. 23 (n. 156) als pfleger Adolfs in Zürich bezeugt, muß aber auch pfleger von ganz Oberschwaben gewesen sein, was sich daraus schließen läßt, daß ein ritter H. gen. Růber, der 1294 sept. 30 als ministerialis Adolfi regis superioris Suevie erwähnt wird (Wirtemb. UB. 10, 269 z. 3/4, n. 4559), 1296 juli 20 in einer urk. dieser gegend ausdrücklich stellvertreter (vicem gerens) Eberhards von Katzenelnbogen heißt (Wirtemb. UB. 10, 514 z. 27/8 [u. 32/3], n. 4880). Doch kann Eberhard landvogt (ebenso wie Heinrich Růber unterlandvogt) nur in Oberschwaben gewesen sein. Landvogt in Niederschwaben war Heinrich von Isenburg, s. oben, RI. VI 2 n. 131. Es handelt sich also um inhaber zweier verschiedener sprengel, nicht wie im Wirtemb. UB. (10, 514 anm. 1; 560) irrtümlicherweise angenommen ist, um zwei auf einander folgende landvögte ein und desselben bezirkes.

 

Verbesserungen und Zusätze:

Vgl. bereits Th. Schön, MIÖG. ergb. 6, 285/6.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 380, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1294-03-14_1_0_6_2_0_386_380
(Abgerufen am 29.03.2024).