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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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nimmt das kloster der hl. Klara in Alsbach („Alenspach”) samt insassen und gütern in seinen und des reiches besonderen schutz und verfügt, daß in seinem namen der jeweilige landvogt von Elsaß das kloster auf dessen verlangen vor allen behelligungen und besonders davor beschützen möge, daß es von irgend jemand (ab aliquibus personis publicis seu privatis) wegen der auslagen belästigt werde, die er, der könig, auf seiner vor kurzem im Elsaß unternommenen heerfahrt (in exercitu nostro nuper a nobis in partibus Alsatiae instaurato; vgl. die ähnliche ausdrucksweise in RI. VI 2 n. 535) gehabt habe, denn die nonnen hätten den ihnen zugemessenen teil (in subsidium huiusmodi expensarum; prout suae substantiae congruebat) an getreide- und weinlieferungen schon während dieses kriegszuges geleistet; ordnet außerdem an, daß ihnen derselbe wald zum nutzgenusse verbleiben solle, den sowohl sie als auch die auf dem boden ihrer klostergründung früher ansässig gewesenen nonnen zur nutznießung gehabt hätten. [Dat. M., IV id. febr., r. 2]. – Hugo Sacr. antiquitatis monum. 2, 307 [n. 1] (irrig zu 1292).

Kommentar

Regest nach einem mir von der direktion der national- u. univ.-bibl. Straßburg zur verfügung gestellten lichtbild des druckes, auf dessen seltenheit schon Böhmer hingewiesen hat. Über die elsässische heerfahrt s. RI. VI 2 n. 305–342; über Alsbach: RI. VI 1 n. 1396.

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 369, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1294-02-10_3_0_6_2_0_375_369
(Abgerufen am 19.04.2024).