RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2
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ersucht den edlen von Steinfurt auf das nachdrücklichste, den bürgern von Lübeck geraubtes gut wieder zu erstatten, ihnen vollen schadenersatz zu leisten und künftighin weder sie noch andere zu behelligen, damit derselbe vor dem könig nicht mehr wegen rechtsbruchs getadelt zu werden brauche. [Dat. ap. O., XV kal. febr., r. 2].
Überlieferung/Literatur
Or. (geschrieben von K 3; auf der rückseite zum verschluß aufgedrücktes siegel und adresse) im staatsarch. Lübeck [reichssteuer, n. 6] (A). – Samanek Neue Beiträge 49, *Urkundenanh. n. 4 (aus A).
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI VI,2 n. 360, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1294-01-18_1_0_6_2_0_365_360
(Abgerufen am 19.04.2024).