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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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bestätigt und erneuert dem propst und dem konvente des praemonstratenserhospitals zu Hagenau auf ihre bitte alle rechte, freiheiten und schenkungen, die sie an zehnten kirchen und gütern von früheren kaisern und königen erhalten haben; nimmt die brüder außerdem in seinen und des reiches schutz und sichert ihnen sein geleit zu. [Dat. in Offenburg, XVIII kal. ian., ind. 7, 1293, r. 2].

Überlieferung/Literatur

Or. (geschr. von K 1; siegel fehlt, rote seidenschnur) im dep.-arch. Straßburg [H 1219 n. 5] (A). „Copialb. sec. 18 in Straßburg” Böhmer.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 342, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1293-12-15_1_0_6_2_0_346_342
(Abgerufen am 28.03.2024).