RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2
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bestätigt und erneuert dem propst und dem konvente des praemonstratenserhospitals zu Hagenau auf ihre bitte alle rechte, freiheiten und schenkungen, die sie an zehnten kirchen und gütern von früheren kaisern und königen erhalten haben; nimmt die brüder außerdem in seinen und des reiches schutz und sichert ihnen sein geleit zu. [Dat. in Offenburg, XVIII kal. ian., ind. 7, 1293, r. 2].
Überlieferung/Literatur
Or. (geschr. von K 1; siegel fehlt, rote seidenschnur) im dep.-arch. Straßburg [H 1219 n. 5] (A). „Copialb. sec. 18 in Straßburg” Böhmer.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI VI,2 n. 342, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1293-12-15_1_0_6_2_0_346_342
(Abgerufen am 28.03.2024).