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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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schenkt den klagen des grafen Friedrich von Leiningen über die unzulänglichkeit des pfandes von dreißig wagen wein, das k. Rudolf (1285 juni 14, RI. VI 1 n. 1909) diesem grafen für eine schuld von 476 mark silber aus den in der straßburger diözese gelegenen reichsweingärten von Ballbronn verliehen hat, sowie den beschwerden desselben über den häufigen ausfall dieses erträgnisses gehör, und verleiht dem grafen nun diese weingärten selbst, um im interesse des reiches zu verhüten, daß sie unbebaut blieben und um ihn vor schaden zu bewahren, in ihrer gesamtheit auf so lange zeit als erbliches pfand, bis die schuldsumme voll entrichtet sein wird. [Dat. in castris ap. Rapoltzwilre, XII kal. oct., ind. 6, 1293, r. 2].

Überlieferung/Literatur

Kop. -b. im fürstl. Leiningenschen arch. Amorbach (B). – Böhmer Acta sel. 377 n. 504 (aus B). Albrecht Rappoltstein. UB. 1, 148 n. 203 (reg. und datum).

Kommentar

Friedrich von Leiningen war unter k. Rudolf reichslandvogt im Speyergau (vgl. Redlich Rudolf v. Habsb. 460/1); unter Adolf wird uns später dort als landvogt des reiches Johann von Rheinberg genannt; siehe RI. VI2 n. 1021 (*713). Vgl. auch Lehmann Urkundl. Gesch. d. Burgen u. Bergschlösser d. bayer. Pfalz 3, 59 f.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 311, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1293-09-20_1_0_6_2_0_315_311
(Abgerufen am 19.04.2024).