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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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An diesem tage übergibt Walter Rösselmann, schultheiß von Kolmar, die stadt Kolmar an Anselm herrn von Rappoltstein, indem er ihn und dessen bewaffnete schar nachts in die stadt einläßt (Chron. Colm. MG. SS. 17, 258 z. 5; dazu Ann. Colm. mai. SS. 17, 220 z. 20). Das war eine offenkundige herausforderung k. Adolfs, wenn Walter noch vor kurzem (RI. VI 2 n. 152) versprochen hatte, die stadt niemandem als dem könig auszuantworten; vgl. Chron. Colm. SS. 17, 254 z. 51 regi se opposuit et Columbariam Anselmo de Rappolstein tradidit. Umso auffallender ist es, daß dieses ereignis gerade in die zeit fällt, in der Adolf nach Straßburg kam, dessen bischof (trotz dem übereinkommen mit dem könig von febr. 19, RI. VI 2 n. 196) und dessen bürger, wie schon Winter, Forsch. z. deutsch. Gesch. 19, 531 mit recht vermutet (s. jetzt auch: Reg. d. Bischöfe v. Straßburg 2, n. 2342), dem vorfalle nahe gestanden haben müssen; vgl. Mathias v. Neuenb. MG. SS. nov. ser. IV 1, 49 z. 5–7: multi baronum scilicet de Liehtenberg, de Rapolstein et alii episcopi Argentinensis consanguinei in opido existentes. Anselm von Rappoltstein war 1292 juni 4 in die gefangenschaft der Straßburger gekommen (Ann. Colm. mai. SS. 17, 219 z. 18), hatte aber schon nov. 3 mit diesen eine unverbrüchliche sühne geschlossen (Albrecht Rappoltst. UB. 1, 145 n. 197); an seiner seite wird uns später bei der belagerung Kolmars durch Adolf (RI. VI 2 n. 325) ein herr von Lichtenberg genannt, auch ausdrücklich der straßburger dompropst und kolmarer dekan Friedrich von Lichtenberg, des bischofs bruder, derselbe, mit dessen hilfe sich früher Walter Rösselmann des schultheißenamtes wieder bemächtigt hatte und dem die Kolmarer zu anfang 1292 treue geschworen hatten (s. oben RI. VI 2 n. 152). Jetzt ist also wohl auch Anselm unter zutun dieses dompropstes nach Kolmar gekommen. Wie vordem dieser, hat nun auch er den treueid empfangen; vgl. Chron. Colm. SS. 17, 258 z. 5–16: Anselms berufung und die übergabe Kolmars an ihn seien ohne wissen der bürger erfolgt; Anselm habe die tat vor diesen als schutzmaßnahme gegen bevorstehende feindliche bedrängung zu rechtfertigen versucht und er habe verlangt, er und die bürger mögen sich gegenseitige treue schwören; da aber der schwur nur von wenigen geleistet worden sei, habe er die bürger zunftweise versammeln lassen und ihnen sodann einzeln den treueid abgenommen; die sich auch jetzt geweigert hätten, seien in die verbannung geschickt worden. Es scheint, daß Adolf schon jetzt über die haltung Straßburgs im klaren war und daß dies zu unstimmigkeiten zwischen ihm und dieser stadt geführt hat. Denn nach Chron. Colm. SS. 17, 260 z. 40/1 (vgl. RI. VI 2 n. 333) soll er die stadt damals aufgefordert haben, den landfrieden zu beschwören, diese aber habe das verlangen abgelehnt. Der handstreich Anselms von Rappoltstein wird der anlaß zu dem vorgehen Adolfs gegen Kolmar gewesen sein; die ersten maßnahmen des königs sind denn auch gegen Anselms burgen gerichtet, vgl. RI. VI 2 n. 310; 312.

 

Verbesserungen und Zusätze:

z. 18/19. Die worte und kolmarer dekan haben zu entfallen. Daß der kolmarer dekan Friedrich (Reg. d. Bisch, v. Straßburg 2, n. 2089. 2147) mit Friedrich von Lichtenberg identisch ist, läßt sich nicht erweisen.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 305, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1293-09-10_1_0_6_2_0_309_305
(Abgerufen am 29.03.2024).