Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

Sie sehen den Datensatz 183 von insgesamt 1075.

sieht den bürgern von Bern im hinblick auf ihre reichstreue alles nach, was sie während der reichsvakanz sich an rechten und nutzungen aus reichseinkünften angeeignet und für ihre zwecke verwendet haben, verspricht, sie in dieser sache künftighin mit keinen ansprüchen zu behelligen und verzichtet auch auf jede verfolgung der bürger wegen der während der vakanz von ihnen zerstörten reichsburg zu Bern. - [Dat. Th., III id. ian., ind. 6, 1293, r. 1].

Überlieferung/Literatur

Or. (geschr. von K3; siegel an seidenf.) im staatsarch. Bern [fach Freiheiten] (A). – Solothurn. Wochenbl. 1827 p. 423 anm. (zit.). Zeerleder Urkunden von Bern 2, 390. Fontes rerum Bernens. 3, 546 n. 556 (aus A).

Kommentar

Mutatis mutandis wörtlich gleichlautend mit der urk. k. Rudolfs von 1274 jan. 16 (RI. VI 1 n. 87), ohne erwähnung derselben.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 179, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1293-01-11_9_0_6_2_0_182_179
(Abgerufen am 25.04.2024).