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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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Aufenthalt hier und in Offenburg: RI. VI 2 n. 337–342. Ortenberg mit dem benachbarten Offenburg und dem in der nähe gelegenen Gengenbach hatten ehemals die Staufer als lehen der bamberger kirche besessen; diese orte des Kinzigtales waren dann aber, nachdem noch 1236 die rechte der straßburger kirche in Offenburg bei einem vergleich mit dieser an Friedrich II. gekommen waren (RI. V n. 2143), 1247 vom bischof Heinrich von Straßburg gewaltsam in besitz genommen worden (vgl. Fritz Territor. d. Bist. Straßburg 145/6; 153), was papst Innozenz IV. 1248 gutgeheißen (RI. V n. 8015) und womit sich später wohl die damit von k. Heinrich Raspe begabten grafen von Freiburg (Fürstenberg) abgefunden hatten (RI. V n. 11586). Schon k. Rudolf hatte dieses frühere staufische hausgut als reichsgut angesehen; vgl. Redlich Rudolf v. Habsb. 452. Wenn also Adolf jetzt, nach der unterwerfung des bischofs Konrad von Straßburg, in diesen gebieten aufenthalt nahm, brachte er damit ihre eigenschaft als reichsgut nur von neuem zur geltung. Auch die königin befand sich damals in Ortenberg; sie war aber zu weihnachten bereits in Achalm, vgl. unten, RI. VI 2 n. 341 u. 343.

 

Verbesserungen und Zusätze:

z. 14 ergänze Vgl. jetzt auch Reg. d. Bisch, v. Straßburg 2, n. 1270.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 336, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1293-00-00_1_0_6_2_0_340_336
(Abgerufen am 25.04.2024).