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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,2

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urkundet für einen nicht mehr feststellbaren empfänger.

Überlieferung/Literatur

Or.-rest(deperditum; siegelfrgt. an seidenfäden) im staatsarch. Koblenz [1 A., Rheinbrohl] (A). – Schaus, Rheinische Heimatpflege 7 [1935], 496 (zit., aus A).

Kommentar

Der ursprüngliche wortlaut der urkunde ist getilgt. Darüber hat eine hd. des 17./18. jahrh. eine angebliche freiungsurkunde könig Karls IV. vom 4. august 1346 für Rheinbrohl (RI. VIII n. 6457; übersetzt bei Volk Gesch. des Fleckens Rheinbrohl [1897] 16) geschrieben; es ist eine plumpe fälschung mit sehr ungeschickter nachahmung älterer urkundenschrift. Daß der frühere text eine urkunde Adolfs war, wird durch das bruchstück des siegels erwiesen: obwohl die legende samt dem kopfe des königs weggebrochen ist, läßt nicht nur die schon von Schaus richtig beobachtete gestalt des thronsessels, sondern auch die ausführung des szepters und des reichsapfels sowie die stelle, an der sich der einzige rest der umschrift ([S]EM[PER]) befindet, keinen zweifel darüber, daß es sich um das königssiegel Adolfs handelt. Damit stimmen die wenigen sichtbaren spuren der unteren schrift des pergamentblattes überein. Bei dem initialbuchstaben N (des „Nos”) scheint ein früheres schriftzeichen verwendet und überstrichen worden zu sein, das deutlich die in der kanzlei Adolfs gebräuchliche form (vgl. von K 1: RI. VI 2 n. 15 [willebrief 5]. 608. 795; von K 3: n. 392; von K 4: n. 393; von K 9: n. 835. 836. 856. 858) erkennen läßt. Sonstige schriftreste des ursprünglichen or. kann man noch in z. 6, 8, 11 und 16 der fälschung wahrnehmen; sie sind aber viel zu dürftig, als daß sich entscheiden ließe, ob dieses or. von einer K-hd. oder von einer anderen in den urkunden Adolfs nachweisbaren hd. geschrieben war.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,2 n. 1047, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1292-00-00_12_0_6_2_0_1063_1047
(Abgerufen am 28.03.2024).