RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2
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Beatrix von Brabant, dritte gemahlin Heinrichs Raspe - RI V,1,2 n. 5608
1284 oct 00, ....
Michael bischof von Doornyk bekundet, dass Beatrix dame de Courtrai vor ihm erklärte, dass der könig von Sicilien ihren am hofe des königs von Frankreich mit dem grafen von Flandern geführten streit durch schiedsspruch beendet habe und dass auch der vorbehaltene artikel bezüglich der gerichtsbarkeit des grafen in der castellanie Cortryk durch den könig dahin ausgetragen sei, dass der graf ihr 10000 pfund turnosen zahlte; dass dann Beatrix vor ihm geschworen, den spruch nie anfechten zu wollen, und ihn um ausfertigung dieser verbriefung ersuchte, Saint-Genois Inv. nr. 359 extr.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI V,1,2 n. 5608, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1284-10-00_1_0_5_1_2_2722_5608
(Abgerufen am 29.03.2024).