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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1

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schreibt an magister Ber(ardus de Neapoli), er müsse aus gewissen anzeichen schliessen, dass dessen frühere so wolwollende dienstwilligkeit, der er (Rudolf) nächst dem papste am meisten den glücklichen fortgang seiner angelegenheiten verdanke, nachgelassen habe, obwol er sich nicht bewusst sei hiezu irgend einen anlass gegeben zu haben; übrigens werde sein gesandter (honorabilis et religiosus vir) noch eigens dieser sache halber mit ihm sprechen. Blande faciei ‒ curetis. Nur als form. erhalten: in T n. 152; in E, dar. Stobbe 365 n. 269 reg.; in Ott. n. 373; in S I, dar. Cenni 359 zu 1275 = Migne 98, 745; in S II, dar. Gerbert 99 zu 1276 jan; in cod. 577 (fb. Albrechts), dar. Chmel 247; ohne adresse und schluss (‒ introducto) in B, dar. Bärwald 286 zu ende 1275. ‒ Seit Gerbert hielt man dies schreiben an Bernardus de Castaneto erwählten von Alby gerichtet, den Innocenz V. am 9.märz 1276 als gesandten an Rudolf schickte. Bärwald erwähnte das bedenken, dass Bernard sich in den verträgen von Lyon ‒ und von Lausanne wäre hinzuzufügen ‒ nirgends als zeuge findet. Wie ich in Wiener Briefs. 39 bemerkte, halte ich das schreiben an den päpstlichen notar Berardus de Neapoli gerichtet und glaube, dass vor allem die antwort auf vorliegendes schreiben (n. 509) diese annahme geradezu zur gewissheit macht. Auch dieser brief ist mit den vorausgehenden schreiben gleichzeitig abgegangen, vgl. die gleiche bezeichnung des boten hier und in n. 472, 476.

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,1 n. 480, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1275-00-00_9_0_6_1_0_537_480
(Abgerufen am 18.04.2024).