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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1

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belobt den magister Isenb(ardus) wegen des erprobten eifers für seine und des reiches angelegenheiten, den ihm schon verschiedene von der römischen curie zurückkehrende gesandte wiederholt gerühmt haben, verspricht ihn dafür zu belohnen und ersucht ihn in derselben weise weiter im interesse seiner sache zu wirken. Nuntiorum nostrorum ‒ virum etc. Nur als form. erhalten: mit adresse mag. Isenb. Porro etc. in T, dar. Bodmann 4 und in E, dar. Stobbe 366 n. 273a unvollst.; mit adresse honorabili et prudenti viro N. und ohne schlussworte (‒ cessetis) in S I, dar. Cenni 437 zu 1279 = Migne 98, 803; auch ohne adresse in S II, dar. Gerbert 145 zu 1277. ‒ Der name des adressaten ergibt sich aus schreiben Gregors X. vom 11. und 29. juli 1275, Rymer Foedera (ed. 3) I 2, 148 und Campi Hist. di Piacenza 2, 472, worin der papst einen neffen seines notars Berardus de Neapoli mit einer domherrenpfründe zu Salisbury providirt, in vertretung desselben seinen notar magister Ysimbardus damit investirt und diesem letzteren (den Campi als einen Pecoaria von Piacenza bezeichnet) die erlaubniss gibt letztwillig über seine güter zu verfügen. Also kann, da schon mehrere gesandtschaften Rudolfs an der curie waren und das schreiben doch wol noch in die zeit Gregors X. fällt, beiläufig das jahr 1275 angenommen werden.

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,1 n. 481, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1275-00-00_10_0_6_1_0_538_481
(Abgerufen am 24.04.2024).