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RI VI Rudolf I. - Heinrich VII. (1273-1313) - RI VI,1

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bittet einen (cardinal) im vertrauen auf dessen wolwollen, einsicht und ansehen, bei dem papste (Gregor X.), seine angelegenheit zum nutzen der an vielen orten des reiches bedrängten kirchen zu betreiben. Cum post deum ‒ respirare. Nur als form. erhalten in Ott, dar. Wiener Briefsammlung 27. ‒ Das schreiben ist, wie ich l. c. bemerkte jedenfalls vordem 26. sept., vielleicht vor dem 6. iuni 1274 entstanden; ich glaube nunmehr, dass es wol noch früher und zwar gleichzeitig mit Rudolfs schreiben vom 22. dec. 1273 anzusetzen ist; es zeigt wie n. 61 ähnliche gedanken, wenn auch nicht in so wörtlicher übereinstimmung mit den schreiben an papst und cardinäle.

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Empfohlene Zitierweise

RI VI,1 n. 62, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1273-00-00_2_0_6_1_0_78_62
(Abgerufen am 24.04.2024).