Regestendatenbank - 201.916 Regesten im Volltext

RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

Sie sehen den Datensatz 1292 von insgesamt 2746.

nimmt die stadt Grosseto, welche kürzlich zum gehorsam gegen ihn zurückkehrte, in seinen schutz, verspricht sie unter befreiung von ieder andern unterwürfigkeit immer unter seiner unmittelbaren herrschaft behalten zu wollen ohne rücksicht darauf, dass sein vater sie einst gewissen leuten in Tuscien recomandirte; bestätigt ihr ihre besitzungen und guten gewohnheiten und freiheiten; gewährt ihr im königreiche dieselben freiheiten, wie sie den eingebornen zustehen; bestätigt ihr die ihr zu zeiten seines vaters zustehende freie wahl des podesta, doch so dass derselbe einer seiner getreuen sei und nach der wahl seine zustimmung eingeholt werde. Scr. per Donatum de Sido not. Per m. Gualteri etc. Ficker Ital. Urkk. 444.

Nachträge

Nachtrag einreichen
Einreichen
Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4717, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1260-04-00_1_0_5_1_2_1292_4717
(Abgerufen am 24.04.2024).