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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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(in campis) verleiht der stadt Fermo auf bitte des boten derselben die rechte und gerichtsbarkeit der curie an genannten von ihr besetzten orten, bestätigt ihr das von seinem vater kaiser Friedrich verliehene privileg und ihr übereinkommen mit der gemeinde Ripatransone, für dessen einhaltung sein zeitiger vicar in der Mark sorgen soll. Scr. per Donatum de Sido not. D. per m. Gualterii e.c. Adami De reb. gest. in civ. Firm. 18 bei Graevius 7b. Winkelmann Acta 414 ex orig. ‒ Compagnoni La reggia Picena 125 erwähnt ohne nähere bezeichnung des inhalts eine bestätigungsurk. für Fermo, welche Capasso 153 von dieser scheidet. Da aber auch in dem verzeichnisse der urkk. von Fermo in Docum. di storia It. 4,419 nur ein privileg von 1258 verzeichnet ist, so wird es sich um dieselbe urk. handeln. ‒ Zum orte vgl. nr. 4652f .

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Or. in Fermo, Archivio di Stato, Archivio dipl., perg. Nr. 794.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4682, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1258-10-00_3_0_5_1_2_1251_4682
(Abgerufen am 24.04.2024).