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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,2,3

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schreibt dem erzbischofe von Mainz über die wichtigkeit der neuen königswahl (vgl. nr. 5289a ), macht ihn aufmerksam auf das undankbare betragen Friedrichs II und seines geschlechts gegen die kirche, behauptet, dass Conradin schon wegen seiner minderiährigkeit nicht gewählt werden könne, und erklärt den erzbischof und dessen andere mitwähler, welche diesen wählen oder in seine wahl einwilligen würden, für excommunicirt. Raynald 3 (ohne den eingang). Bullar. Taurin. 3,639. Fontes rer. Bern. 2,418. M. G. Ep. pont. 3,397 u. s. ‒ Eben solche schreiben ergingen an die erzbischöfe von Trier und von Cöln. :Der erzbischof von Mainz war seit ian. 16 in der gefangenschaft des herzogs Albert von Braunschweig. Chron. Sampetr.:

 

Verbesserungen und Zusätze:

Vgl. nr. 9285. 86.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,2,3 n. 9068, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1256-07-28_1_0_5_2_3_3626_9068
(Abgerufen am 28.03.2024).