RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2
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(‒) verkündet allen reichsgetreuen, dass er die grafschaft Berg nebst zubehör in dem recht und der gewohnheit, deren sie sich unter seinen vorfahren erfreute, nicht belästigen wolle durch irgend eine neuerung. Kremer Akad. Beiträge 3,100. Teschenmacher Annales 4. Lacomblet Urkkb. 2,171. ‒ Mit anno nostre creationis primo, wie auch in nr. 4913. Die ausstellung dieser erklärung gehörte ohne zweifel zu den bedingungen, unter welchen graf Adolf von Berg den könig anerkannte.
Verbesserungen und Zusätze (1983):
Hägermann 382: Zur Diktatgruppe des WC gehörig, geschrieben von unbekannter Hand. Or. in Düsseldorf, HStA., Berg Nr. 21.
Nachträge
Empfohlene Zitierweise
RI V,1,2 n. 4912, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1248-04-29_1_0_5_1_2_1665_4912
(Abgerufen am 19.04.2024).
Weiterführende Hinweise
- Digitalisat der RI-Buchseite
- Eintrag im LBA Marburg(kein Lichtbild vorgesehen)
- Druck in MGH DD
- Eintrag in AVEKK