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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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(‒) verkündet allen reichsgetreuen, dass er die grafschaft Berg nebst zubehör in dem recht und der gewohnheit, deren sie sich unter seinen vorfahren erfreute, nicht belästigen wolle durch irgend eine neuerung. Kremer Akad. Beiträge 3,100. Teschenmacher Annales 4. Lacomblet Urkkb. 2,171. ‒ Mit anno nostre creationis primo, wie auch in nr. 4913. Die ausstellung dieser erklärung gehörte ohne zweifel zu den bedingungen, unter welchen graf Adolf von Berg den könig anerkannte.

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Hägermann 382: Zur Diktatgruppe des WC gehörig, geschrieben von unbekannter Hand. Or. in Düsseldorf, HStA., Berg Nr. 21.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4912, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1248-04-29_1_0_5_1_2_1665_4912
(Abgerufen am 19.04.2024).