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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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schreibt seinen rittern (stipendiariis) dass er ihnen zu seinem bedauern den sold nicht zahlen konnte, wie ia auch für ihn und seine familie das nöthige in gewohnter weise nicht zu beschaffen war; stellt in aussicht dass er nach ordnung der angelegenheiten istarum partium, mit denen er beschäftigt sei, ad partes ipsas gehen (zurückkehren) und sie dann bezüglich des soldes und anderer beneficien so bedenken werde, dass es sie nicht reuen solle, bei ihm ausgehalten zu haben, (dass er inzwischen dem, welchen er desshalb in das königreich sende, befohlen habe, ihnen den sold pro retroacto tempore zu schaffen). Etsi stipendiorum‒delectabit (provideri). Petr. de Vin. 2,11. Martene Coll. 2,1205, etwas abweichend und mit zufügung des schlusssatzes. ‒ Höchst wahrscheinlich in diese zeit, vielleicht zur sendung des bischof von Patti gehörend.

Nachträge

Nachträge (1)

Nachtrag von Josef Riedmann, eingereicht am 27.11.2022.

Druck: L‘ Epistolario di Pier della Vigna 301(ital. Übersetzung 302) Nr. 2.11

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 3714, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1248-00-00_1_0_5_1_1_5036_3714
(Abgerufen am 19.04.2024).