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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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antwortet der gemeinde Poggibonzi auf deren vollste ergebenheit zusicherndes schreiben; meldet dass es ihm trotz aller hindernisse welche ihm die rebellen zu bereiten suchen wohlgeht, dass, nachdem er vorher in Cremona war und dann apud pontem Bugni sorge trug, dass nichts an ihrer, ihm die beherrschung des Po sichernden hut versäumt werde, ihm die nachricht gebracht wurde, dass per rebelles nostros Parmenses extrinsecos der abfall von Reggio betrieben werde; dass er daher seinen sohn den reichslegaten könig Heinrich mit starker truppenmacht dorthin sandte, welcher viele gefangen setzte und mehr als hundert enthaupten liess; dass er nun wieder wohlbehalten zu Cremona sei. Ex tenore litterarum‒Trivigiana etc. Huill. 6,375. ‒ Von Huillard zu 1245 nov. eingereiht, was schon desshalb unstatthaft ist, weil da von einem längeren und noch weniger von einem zweimaligen, durch einen zug den Po abwärts unterbrochenen aufenthalt zu Cremona nicht die rede sein kann. Allerdings scheint die bezeichnung der rebellischen Parmenser als extrinseci zur einreihung vor 16 iuni 1247 zu nöthigen, und dann könnte nur der lange aufenthalt zu Cremona im apr. und mai 1247 in frage kommen. Aber die erwähnung des pons Bugni, vgl. nr. 3663a , weist so bestimmt auf diese spätere zeit, dass entweder intrinsecos zu lesen ist oder auch die canzlei die früher übliche bezeichnung der partei beibehalten haben mag, obwohl sie nun nicht mehr passte. ‒ Vgl. auch das gleichfalls in diese zeit gehörende schreiben Enzios bei Huill. 6,374.

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Kopie in Rom, Vat. Bibliothek, Cod. Vat. lat. 4957 Nr. 57.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 3700, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1248-00-00_1_0_5_1_1_5017_3700
(Abgerufen am 29.03.2024).