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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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(Sabione) verspricht handtreulich und eidlich dem bischof Rudeger von Passau ihm beizustehen mit rath und that gegen alle welche ihn beleidigen möchten an seiner person an den leuten seiner kirche und an seinen gütern, so wie gegen alle welche dessen ehre und wurde möchten mindern wollen, will ihn gegen dergleichen anschlage warnen und dieselben auf alle weise zu hindern suchen. Mon. Boic. 30a,265. Huill. 5,111. ‒ Sonst pflegte der deutsche könig persönlich nur bei seiner krönung und dem pabst zu schwören, alle andere eide leistete er durch bevollmächtigte. [Die abweichung hängt zweifellos mit dem nach nr. 2274 eingegangenen lehensverhältnisse zusammen. Es ist beachtenswerth, dass dieses gelöbniss nicht schon bei der investitur erfolgte.]

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Geschrieben von unbekannter Hand. Or. in München, HStA. KS. 756, Beschreibung: Philippi 86.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 2277, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1237-09-00_1_0_5_1_1_3256_2277
(Abgerufen am 28.03.2024).