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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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schreibt dem Wilhelm von Wimpfen, dem butiglar von Nürnberg, den schultheissen von Rotenburg, Hall, Schweinfurt, Königsberg und Lenkersheim und seinen andern beamten wie sich Hermann bischof von Wirzburg vor ihm beklagt habe, dass er und die seinigen von ihnen vielfach gehemmt und beschwert werden, namentlich an der gerichtsbarkeit über Damphesdorf und andere zum besondern dienste seiner kirche bestimmte dörfer, im dorf Tutensteten wo ein marktzeichen (forense signum) errichtet sei gegen die königlichen verordnungen, an der münze zu Schweinfurt, an der strasse daselbst welche widerrechtlich abgelenkt werde, an den centen seines herzogthums welche geändert und gehindert werden, in den berufungen sendbarer leute nach den reichsstädten, und gebietet ihnen nach noch weiterer aufzählung anderer beschwerden aufs ernstlichste den besagten bischof und dessen kirche an ihren freiheiten und rechten ferner nicht zu beschweren. Leuckfeld Ant. Poeld. 257 irrig zum 23 nov. Lünig Reichsarch. 12,327. Mon. Boic. 30a,221. Huill. 4,700. ‒ Der ausstellort ist das stift Haug, ietzt innerhalb der mauern Wirzburgs. Die merkwürdige urk. verdiente und bedürfte einen commentar.

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Unter Benützung des Statutum in favorem principum (BF. 1965) verfaßt von einem Unbekannten, geschrieben von Würzburger Hand. Text auch vom Schreiber beeinflußt. Zinsmaier, Reichsgesetze 108, 110. Or. in München, HStA., KS. 725. Beschreibung: Philippi 98. Druck: MGH. Constit. II, 434 Nr. 324.Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 476 -- Wirt. UB. 11, 469 Nr. 5577 -- Nürnberger UB. 1, 157 Nr. 264 -- Pietsch, Die Urk.-Schwäbisch Hall 1, 60 Nr. U 12. Deutsche Übers.: Weinrich 458 Nr. 118.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4363, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1234-11-21_1_0_5_1_2_661_4363
(Abgerufen am 19.04.2024).