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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,1

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schreibt dem pabste Gregor, dass er für sich und seinen sohn den in folge des von den apostolischen legaten J. von Palestrina und O. sancti Nicolai in Carcere Tulliano entgegengenommenen compromisses vom pabste bezüglich der zwischen ihm und einigen de universitatibus Lombardie bestandenen zwistigkeiten gefällten schiedsspruch genehm halte und demgemäss den betreffenden lombardischen gemeinden (nach dem schiedsspruche Mailand, Brescia, Bologna, Piacenza, Padua, Como, Mantua, Ferrara und Faenza), welche dafür durch zwei iahre fünfhundert ritter für das heilige land zu halten haben, und dem markgrafen von Montferrat alle beleidigungen, welche sie ihm durch hinderung der zum tage nach Ravenna ziehenden fürsten und seines sohnes zufügten, verzeihe, die verwirkten strafen erlasse und ihre inzwischen vorgenommenen handlungen für rechtskräftig erkläre. Per m. Jacobi not. Böhmer Acta 266 aus Platinas privilegienbuche der römischen kirche. Huillard Rouleaux de Cluny 91. Balan Greg. IX 2,282. Valentini Liber poteris 67. ‒ [Während in den bezüglichen päbstlichen schreiben immer von der societas Lombardie, Marchie ac Romaniole die rede ist, spricht der kaiser hier und sonst nur von einzelnen städten. Vgl. die bemerkung zu nr. 1693. An der echtheit der urk. ist natürlich nicht zu zweifeln, wie schon Winkelmann 1,426 gegen Schirrmacher 2,425 bemerkt. Die von B. zu aug. 4 angeführte urk. ist mit dieser identisch.]

 

Verbesserungen und Zusätze:

In dem Liber poteris von Brescia bei Valentini ist bemerkt, dass der pabst das mit goldbulle versehene orig. bei sich behalten zu wollen erklärte. Es ist und zwar als litterae patentes noch ietzt im Vatican, s. Neues Archiv 14,355.

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Schriftgleichheit mit BF. 2020 und 2030, die Garufi, in: Arch. stor. Italiano V. 33 (1904), 404 behauptet, besteht nicht. Schriftzuweisung zu Notar Jacobus de Lentino unbegründet. Schreiber, in Kaiserurkunde nicht mehr vorkommend, gehört im Hinblick auf den hohen Empfänger „sicherlich zum Aussteuerpersonal". Zinsmaier, Reichskanzlei 149 Anm. 62. Or. (offener Brief) in Rom, Vatikan. Archiv. Beschreibung: Philippi 84 -- P. Kehr, in: Neues Archiv 14 (1889), 355 Nr. 19. Zur Ü. der Kopien: Battelli, Transunti di Lione 358 Nr. 2. Druck: MGH. Constit. II, 223 Nr. 182.

Nachträge

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,1 n. 2029, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1233-08-14_1_0_5_1_1_2918_2029
(Abgerufen am 29.03.2024).