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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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beurkundet dass Bernger bischof von Speier ihm und seinen nachfolgern die vogtei Luzheim zu lehen gegeben habe unter der bedingung solche nie vom reiche zu veräussern. Kaussler ex or. in Stuttgart. Huillard 4,556. Wirtemb. Urkkb. 3,299. ‒ [Mit 1221, ind. 5. Es ist also, da Bernger 1221 noch nicht bischof war, die ind. auf 1231 weist und wir überdies aus nr. 4208 wissen, dass die belehnung 1231 erfolgte, im or. vicesimo statt tricesimo verschrieben.]

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Verfaßt von HA, geschrieben von fremder Hand. Schrift ähnlich der Hand von BF. 1131, vermutlich Augsburger Herkunft. Zinsmaier, Untersuchungen 406, Studien 485 f. Or. in Stuttgart, HStA., KS. 61.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4218, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1231-10-19_1_0_5_1_2_490_4218
(Abgerufen am 20.04.2024).