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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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Heinrich von Neiffen gibt dem vir nobilis Werner von Boland lehenweise, um sich denselben durch hominium zu verbinden, die ihm vom erzbischofe Heinrich von Cöln zu Herlisheim verpfändeten 200 mark. Baur Hess. Urkk. 2a,74 ex or. ‒ Ist anwesenheit des königs und des Werner zu Worms um diese zeit nach nr. 4202 überhaupt nachweisbar, so spricht gewiss die grösste Wahrscheinlichkeit dafür, dass der zu Worms in keinerlei näheren beziehungen stehende herr von Neiffen sich nur als begleiter des königs dort aufhielt und der könig selbst am 5 iuni noch zu Worms war.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4204, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1231-06-05_1_0_5_1_2_471_4204
(Abgerufen am 28.03.2024).