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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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(apud Geilinhusen) verleiht dem Deutschorden das zu diesem zweck vom grafen Heinrich von Nassau an den landgrafen H. von Thüringen und von diesem an ihn resignirte patronatrecht zu Herborn. Z.: Herm. markgr. v. Baden, C. burggr. v. Nürnberg, der markgr. v. Burgau, Lup. u. E. br. v. Grindelach, C. v. Stauffen. Kremer Or. Nass. 2,271. Hennes Cod. ord. Teut. 92. Huill. 3,466. Hess. Urkkb. I 1,20 ex or.‒ [Vgl. ebenda 18 eine bezügl. urk. des grafen von Nassau nur mit 1231. ‒ Dass der könig an aufeinanderfolgenden tagen zu Worms und Gelnhausen urkundete, ist, wenn nicht unmöglich, doch mindestens ganz unwahrscheinlich. Unter andern verhältnissen würde ich geneigt sein, eine verschiebung in der datirung von nr. 4202 anzunehmen, da dort Worms ausdrücklich auch als ort der handlung genannt wird und dieser sich häufig mit einem spätern tage der beurkundung irrig verbunden findet. Ich glaube aber annahme einer unregelmässigkeit hier vorziehen zu sollen einmal wegen der folgenden urkunde, wenn dieselbe anwesenheit des königs auch nur wahrscheinlich macht; dann insbesondere, weil in den aus Gelnhausen datirten urkk. iedenfalls irgendwelche unregelmässigkeit vorliegen muss. Denn die zeugenreihe hier stimmt so genau mit der in nr. 4209 vom 15 iuli, dass beide reihen zweifellos bei demselben aufenthalte entstanden sein müssen, zumal die reihe in dem nach der datirung zwischenliegenden nr. 4205 durchaus abweicht. Der letztere umstand macht es unwahrscheinlich, dass etwa hier iii. nonas iunii für iii. idus verschrieben sei. Es dürfte iunii für iulii verschrieben, also an 5 iuli zu denken sein. Allerdings könnte es auch dann auffallen, dass wir noch am 15 iuli ganz dieselben zeugen finden, während schon am 17 iuli nicht ein einziger derselben genannt wird. Aber eben der letztere umstand dürfte an und für sich darauf hinweisen, dass die zeugenreihe in nr. 4209 wahrscheinlich einem etwas frühern Zeitpunkte entspricht.]

 

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Verfaßt und geschrieben von HC. Zinsmaier, Studien 516 f. Or. in Wiesbaden, HStA. Beschreibung: Philippi 95. Druck: Cod. dipl. Saxoniae I. 3, 305 Nr. 438. -- Herborner UB. 1 Nr. 18 (ohne Seitenzahl) mit deutscher Übers. und Abb. Regest: Dobenecker, Reg. Thuringiae III. Nr. 203. 204.

Zeugen:
Herm. markgr. v. Baden, C. burggr. v. Nürnberg, der markgr. v. Burgau, Lup. u. E. br. v. Grindelach, C. v. Stauffen.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4203, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1231-06-03_1_0_5_1_2_470_4203
(Abgerufen am 19.04.2024).