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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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Reichstag grosser und wichtiger. Kein einziger chronist gedenkt dieses reichstags, so dass er uns nur durch die zahlreichen in den urkunden erscheinenden fürsten und herrn, so wie durch die verbrieften reichsgesetze und rechtssprüche bezeichnet wird, die an wichtigkeit von keinem andern reichstag übertroffen werden. Gleichsam auf der schwelle zwischen dem einen reich welches ehemals war, und den vielen ländern welche nun werden, tauchen hier als gegengewicht der entstehenden landeshoheit die landstände auf. Allerdings war auch in andern beziehungen ein abschnitt eingetreten. vor wenigen monaten hatten pabst und kaiser wie man hoffen durfte auf lange frieden geschlossen. König Heinrich war seit [ende] 1228 von seinem früheren pfleger Ludwig herzog von Baiern geschieden, ia mit ihm entzweit. Ins [zwanzigste] lebensiahr eintretend wird er um diese zeit seine selbstregierung begonnen haben, und es steht mit dem antritt dieser neuen periode die im vorigen iahre erfolgte annahme des bischofs Sifrid von Regensburg zum hofcanzler vielleicht in verbindung. [vgl. die einleitung B's bei Friedrich II (Canzlei) und Heinrich (dritter abschnitt); dann oben zu nr. 4181.]

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4188a, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1231-04-00_1_0_5_1_2_454_4188a
(Abgerufen am 29.03.2024).