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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,1,2

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beurkundet eine von Conrad von Weinsberg, seinem schultheissen Wilhelm zu Wimpfen, Conrad von Lomersheim und Raban als von ihm bestellten vermittlern gemachte richtung zwischen dem kloster Maulbronn und denen von Berdeheim, seinen dienstmannen, deren beiderseitige rechte in Chnutelingen betr. Kausler ex or. in Stuttgart. Huill. 3,441. Wirtemb. Urkkb. 3,280. ‒ [Die angeführten zeugen beziehen sich sichtlich nur auf die richtung selbst.]

 

Verbesserungen und Zusätze:

Bredeheim ist Bretten.

Verbesserungen und Zusätze (1983):

Verfaßt und geschrieben von einem Notar des Bischofs von Regensburg. Zinsmaier, Reichsgesetze 94, 96. Or. in Stuttgart, HStA., KS. 57. Beschreibung: Philippi 95.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,1,2 n. 4178, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1231-01-18_2_0_5_1_2_441_4178
(Abgerufen am 24.04.2024).