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RI V Jüngere Staufer (1198-1272) - RI V,4,6

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teilt seinen Burgleuten zu Kaiserswerth mit, daß er der Abtei Heisterbach Zollfreiheit für ihre talwärts fahrenden Schiffe mit eigenem Weine bis zu 100 Faß gewährt habe und ebenso für Schiffe, die mit Salz, Safran (im Text statt corcum richtiger crocum zu setzen), Butter und anderen für den Unterhalt der Brüder nötigen Waren zu Berge zu fahren. Wiederholt fast wörtlich BF. 914. Datierung mit Boppard 1232, tertio nonas marcii indictione secunda verderbt. Die Indikation paßt weder zu 1222 noch zu 1232, in welches Jahr der Herausgeber das D. gesetzt hat. Sie trifft für das Jahr 1229 zu. Vor dem 8. März dieses Jahres ist ein Aufenthalt des Königs in Boppard bezeugt (BF. 4128). Weder 1222 noch 1232 ist die Anwesenheit in dieser Stadt bekannt. Kopie 15. Jh. in Düsseldorfer, HStA., Kopiar mit Signatur B. 117c, 41. Druck: UB. der Abtei Heisterbach 170 Nr. 72.

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Empfohlene Zitierweise

RI V,4,6 n. 558, in: Regesta Imperii Online,
URI: http://www.regesta-imperii.de/id/1229-03-05_1_0_5_4_6_573_558
(Abgerufen am 29.03.2024).